Hier finden Sie alle Wettbewerbsinformationen und -bestimmungen zum Download.
Der Internationale Wettbewerb für Liedkunst Stuttgart 2020 steht Sängerinnen und Sängern, Pianistinnen und Pianisten aller Nationen offen, die nach dem 31. Dezember 1986 geboren wurden. Doppelanmeldungen für den Wettbewerb 2020 sind ausgeschlossen (Pianist*innen dürfen z. B. nicht mehrere Sängern*innen im Wettbewerb 2020 begleiten).
Über die Zulassung zum Wettbewerb entscheidet eine Vorjury, die aus allen fristgerecht und vollständig eingegangenen Anmeldungen bis zu 36 Liedduos zur Teilnahme am Wettbewerb auswählt. Die Beratungen der Vorjury sind geheim. Erklärungen zu den Entscheidungen werden nicht abgegeben. Die Entscheidungen der Vorjury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Über die Reihenfolge der einzelnen Wettbewerbsrunden entscheidet das Los. Die somit festgelegte Auftrittsfolge kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden.
Jedes Jurymitglied hat bei den Abstimmungen eine Stimme.
Nach Abschluss des Finaldurchgangs wird das Ergebnis des Wettbewerbs von der Vor-sitzenden der Jury in Anwesenheit aller Jurymitglieder öffentlich bekannt gegeben. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss jeder Runde haben die aus dem Wettbewerb ausgeschiedenen Teilnehmer die Möglichkeit, Jurymitglieder zu befragen und sich beraten zu lassen.
Ein für alle Teilnehmer gerechter und reibungsloser Ablauf des Wettbewerbs hat absolute Priorität und ist höchstes Ziel des Veranstalters. Um diesen zu gewährleisten und um die Entscheidungen der Jury auch nach außen hin transparent und nachvollziehbar zu halten, wird ein Vertreter der Wettbewerbsleitung an den Jurysitzungen als neutraler Beobachter teilnehmen und auf die Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen achten. Der Vertreter der Wettbewerbsleitung ist auch Ansprechpartner für alle Teilnehmer*innen bei Fragen zum Ablauf und zu den Wertungen.